Stabstelle Chancengleichheit

Die ZHW anerkennt den in der Verfassung, dem Gesetz (Eidg. Fachhochschulgesetz) und den Weisungen des BBT verankerten Grundsatz der Gleichstellung von Frau und Mann.

Mit der Gender Policy räumt die ZHW alle Missverständnisse über Chancengleichheit aus und schafft die Grundlage für eine gendergerechte Organisationskultur. ‹Strukturell bedingten, geschlechtsspezifischen Benachteiligungen soll durch geeignete Massnahmen entgegengewirkt werden und auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis auf allen Stufen und in allen Gremien der ZHW hingearbeitet werden› (vgl. Art. 1, Gender Policy ZHW).
Die » Gender Policy hält fest, dass auf allen Ebenen und in allen Bereichen die spezifischen Lebenswelten von Frauen und Männern respektiert werden. Sie beschreibt in 18 Artikeln was Chancengleichheit an der ZHW bedeutet und wie die Zielvorstellungen erreicht werden sollen.

 

 

Kontakt
Zürcher Hochschule Winterthur
Prof. Ursula Bolli-Schaffner
Beauftragte für Chancengleichheit
Postfach 805
8401 Winterthur
Tel: 052 267 75 66
E-Mail: ursula.bolli@zhwin.ch