Aufnahmebedingungen
Prüfungsfreier Eintritt
Inhaber/innen einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität
mit abgeschlossener Berufslehre in einem einschlägigen Beruf.
Als einschlägige Berufe gelten (Praxis 1):
Bauzeichner/in
Metallbauzeichner/in
Stahlbauzeichner/in
Vermessungszeichner/in
Bauschreiner/in
Maurer/in
Metallbauschlosser/in
Zimmermann/frau
Prüfungsfreier Eintritt mit Zusatzpraxis
Inhaber einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturität
und abgeschlossener Berufslehre in einem anderen Beruf: Eintritt
nach einer Zusatzpraxis von 6-12 Monaten. Der Studienleiter Bauingenieurwesen
legt Art und Dauer der Zusatzpraxis je nach Vorbildung fest (Praxis
2). Inhaber einer gymnasialen Maturität oder eines Diplommittelschulabschlusses:
Eintritt nach einer Zusatzpraxis von 12 Monaten Dauer (Praxis 2).
Die Zusatzpraxis (Praxis 2) ist in der Regel je etwa zur Hälfte
in einem Bauingenieurbüro oder in einer öffentlichen Verwaltung
(Tiefbauamt o.ä.) und bei einer Bauunternehmung auf einer Baustelle
zu absolvieren. Für den Eintritt in die ZHW werden folgende
Berufskenntnisse und Fertigkeiten verlangt:
- Kenntnis der üblichen Fachbegriffe im Bauwesen.
Stahlbetonbau,
Stahlbau, Strassenbau oder allgemeiner Tiefbau.
- Kenntnis der Aufgaben als Gehilfe oder Gehilfin von Bauleitern,
Bauführern
oder Polieren.
- Fertigkeit in der Ausführung von Arbeiten in den einschlägigen
Bauberufen.
Weitere Eintrittsbedingungen, Aufnahmeprüfung:
Bewerber, welche die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllen,
setzen sich mit dem Departementssekretariat
der ZHW oder dem Studiengangleiter Bauingenieurwesen Prof.
Christoph Gemperle in Verbindung.
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