Pflege (Grundstudium)
Das Aufnahmeverfahren
Alle Studiumsinteressentinnen und -interessenten absolvieren ein Bewerbungsverfahren. Es besteht aus
- der Prüfung der formalen Zulassungsvoraussetzungen durch das Studiengangssekretariat
- einer Eignungsabklärung (Aufgaben zur Prüfung der Problemlösefähigkeit, des Abstraktionsvermögens und der kognitiven Fähigkeiten, Abklärung der Sozialkompetenz) und
- einem strukturierten Interview
welche über die definitive Zulassung zum Studium entscheiden.
| Formale Zulassungsbedingungen zur Eignungsabklärung Pflege | |
| Absolvierte Ausbildung | Zusätzlich notwendige Abschlüsse |
| Berufsmaturität Gesundheit/Soziales + eidg. Fähigkeitsausweis FAGE |
Zusatzmodul A – erfüllt Zusatzmodul B – erfüllt |
| Berufsmaturität Gesundheit/Soziales + eidg. Fähigkeitsausweis im Gesundheitswesen | » Zusatzmodul A » Zusatzmodul B |
| Berufsmaturität Gesundheit/Soziales + anderer eidg. Fähigkeitsausweis |
Zusatzmodul A – muss absolviert werden Zusatzmodul B – muss absolviert werden |
| Fachmaturität Gesundheit
(4-jährig) |
Zusatzmodul A – erfüllt Zusatzmodul B – erfüllt |
| Gymnasiale Maturität Berufsmaturität mit eidg. Fähigkeitsausweis andere Fachmaturität (4-jährig) Handelsmittelschule Diplommittelschule (3-jährig) |
Zusatzmodul A – muss absolviert werden Zusatzmodul B – muss absolviert werden |
| Berufslehre von mindestens drei Jahren mit eidg. Fähigkeitsausweis ohne Maturität | Absolvieren einer Berufsmaturität (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung) Zusatzmodul A – muss absolviert werden Zusatzmodul B – muss absolviert werden |
| FAGE ohne Berufsmaturität | Absolvieren einer Berufsmaturität (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung) Zusatzmodul A – erfüllt Zusatzmodul B – erfüllt |
| Dipl. Pflegefachfrauen DN I/Dipl. Pflegefachmänner DN I | Absolvieren einer Berufsmaturität II (Informationen erhalten Sie von der Berufsschule in Ihrer Umgebung oder bei einer Berufsberatung) Info: Besuch des gesamten Studiums ist zwingend |
| DN II Dipl. Pflegefachfrau/Dipl. Pflegefachmann Dipl. allg. Krankenpflege (AKP/KSW/BSY/JKP) Techn. Operationsassistentin Dipl. Hebamme Höfa I Fähigkeitsausweis, Anästhesie, JPS, OPS |
Als dipl. Pflegefachperson haben Sie die Möglichkeit, das Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren. » Weitere Informationen zum Teilzeitstudium. |
| Dipl. Pflegefachfrauen HF/Dipl. Pflegefachmänner HF | Ein spezielles Angebot ist in Arbeit. |
Das Fachhochschulgesetz ordnet einen jährigen Praxiseinsatz im zukünftigen Berufsfeld an. Dieser beinhaltet die Zusatzmodule A und B:
Zusatzmodul A = Praktikum in der Berufswelt
Die Zulassung zum Studium setzt eine 2 monatige, qualifizierte Arbeitserfahrung voraus. Diese ist im Praxisfeld des Gesundheitswesens zu leisten (z.B. in einem Spital, Krankenheim, Alters- und Pflegeheim, einer sonderpädagogischen Schule).
*Dabei sind folgende Formulare auszufüllen:
» Handlungs- und Sozialkompetenz: Selbsteinschätzung (Word)
» Handlungs- und Sozialkompetenz: Fremdeinschätzung (Word)
Das Arbeitszeugnis des abgeschlossenen Zusatzmoduls A muss bis zum Datum eingereicht sein, das unter Anmeldung/Kosten bzw. auf dem Anmeldeformular publiziert ist.
Zusatzmodul B (10 Monate)
Das Zusatzmodul B von 10 Monaten kann vor Studienbeginn, während oder nach dem Studium absolviert werden. Die Praxisfelder entsprechen den im Zusatzmodul A beschriebenen (s.o.).
Englischkenntnisse
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie beim Eintritt ins obgenannte Studium gute Englischkenntnisse entsprechend einem First Certificate Niveau mitbringen sollten, um dem Unterricht folgen zu können – ein Grossteil der Literatur wird in englischer Sprache sein.
