Drittes Studienjahr

Das dritte Studienjahr bildet das obligatorische Auslandjahr. Die Studierenden verbringen in der Regel ein akademisches Jahr an einer Hochschule im Gebiet der ersten Fremdsprache (B-Sprache), wo sie sich für Übersetzen oder ein verwandtes Fach einschreiben (Journalismus, Philologie o.ä.).

Nähere Angaben zu den Modalitäten des Auslandstudienjahrs sind den studiengangspezifischen Informationen im Anhang zur Prüfungsordnung der ZHW zu entnehmen.

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Für Studierende des zweiten Studienjahrs:
» Änderunsantrag für das Auslandstudienjahr 2007/08
Hier können Sie das Antragsformular als Word-Datei herunterladen. Speichern Sie das ausgefüllte Formular unter einem neuen Dateinamen und schicken Sie diese Datei als E-Mail-Attachment an die Leitung des Studiengangs.
Für Studierende des dritten Studienjahrs:
» Praktikumsjournal (Word-Datei, 206 KB)
» Studien- und Prüfungsordnung der ZHW (pdf, 208 KB)
» Studiengangspezifische Informationen im Anhang zur Prüfungsordnung (pdf, 1'901 KB)
» Ausführungsbestimmungen UE2 zur Studien- und Prüfungsordnung der ZHW (pdf, 54 KB)
» Ausführungsbestimmungen UE4 zur Studien- und Prüfungsordnung der ZHW (pdf, 53 KB)
Die Angaben werden nach bestem Wissen aktualisiert, doch wird keinerlei Garantie dafür übernommen, dass die vermittelten Informationen fehlerfrei und vollständig sind. Für verbindliche Angaben verweisen wir Sie auf die aktuellen Drucksachen.