Bachelorstudiengang Mechatronik
Aufnahmebedingungen
Prüfungsfreier Eintritt
Eine eidgenössisch anerkannte technische Berufsmaturität und abgeschlossene technische Berufslehre erlauben Ihnen einen prüfungsfreien Eintritt.
Mit einer Berufsmaturität aus einem anderen Berufsfeld benötigen Sie eine Zusatzpraxis in einem technischen Betrieb.
Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität benötigen eine Zusatzpraxis von 12 Monaten in einem technischen Betrieb.
Eintritt mit Aufnahmeprüfung
Absolventinnen und Absolventen einer abgeschlossenen technischen Berufslehre ohne Berufsmaturität werden in das Studium nach dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung aufgenommen. |