Bachelorstudiengang Maschinentechnik
Aufnahmebedingungen
Prüfungsfreier Eintritt
Für Inhaberinnen und Inhaber einer eidgenössisch anerkannten technischen Berufsmaturität und einer abgeschlossenen Berufslehre der maschinentechnischen Branche.
Prüfungsfreier Eintritt mit Zusatzpraxis
Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden mit einer anderen Berufslehre müssen eine Zusatzpraxis von 6 bis 12 Monaten in den Werkstätten und Konstruktionsbüros eines Industriebetriebes absolvieren.
Gymnasiale Maturandinnen und Maturanden
Eintritt nach einer abgeschlossen Berufspraxis von 12 Monaten. Ziele und Inhalte des obligatorischen Praktikums sind in einer Richtlinie der Studiengangleitung beschrieben.
Notebook
Für das Studium Maschinentechnik wird den Studierenden die Anschaffung eines Notebooks ab dem 2. Studienjahr empfohlen. |