Ausländische Diplome
Wenn ein ausländisches Diplom im Herkunftsland zum Eintritt an eine Universität berechtigt, ist eine Zulassung zum Studium an der ZHW grundsätzlich möglich.
Der/die BewerberIn muss den entsprechenden Nachweis erbringen.
Zusätzlich muss eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung nachgewiesen werden.
Für einzelne Studiengänge gelten besondere Bestimmungen.
Informieren Sie sich bei den entsprechenden Detailbeschreibungen oder den Studiengangsekretariaten.
BewerberInnen müssen neben dem Anmeldeformular zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:
- Eine Urkunde des höchsten Schulabschlusses, der im betreffenden Land zum Eintritt in eine Hochschule berechtigt.
Falls die Bewerberin/der Bewerber den Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land erworben hat, muss eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Deutsche (in Ausnahmefällen Englisch) mit Angabe der besuchten Fächer beigelegt werden. - Eine Bestätigung (Arbeitszeugnis) des/der Arbeitgeber(s) über eine mindestens 1-jährige Berufspraxis auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung. (Ggf. eine Übersetzung).
- Falls die Bewerberin/der Bewerber den Schulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Land erworben hat: Kopien anerkannter Deutsch-Diplome (Zentrale Mittelstufen Prüfung des Goethe-Institutes oder gleichwertig)
- Schulischer und beruflicher Lebenslauf (in Deutsch, ev. Englisch)
» Merkblatt ausländische Diplome (pdf, deutsch)
Als Vorbereitung auf die Zentrale Mittelstufen Prüfung des Goethe-Institutes bietet die ZHW am » Zentrum Deutsch als Fremdsprache Deutsch-Kurse an.
Sie müssen sich persönlich darum bemühen,
die erforderliche Aufenthaltsbewilligung für ein
Studium in der Schweiz zu beantragen. Informationen
sind erhältlich bei der Schweizer Botschaft in
Ihrem Herkunftsland oder beim » Migrationsamt des Kantons
Zürich
» Merkblatt Aufenthaltsbewilligung (pdf, deutsch)
Wenn Sie in der Schweiz mit einer Studiums-Aufenthaltsbewilligung
studieren, sind Sie verpflichtet (Bundesgesetz über die Krankenversicherung
KVG, Art 3, Abs.1) und selber verantwortlich, eine Krankenversicherung
abzuschliessen.
Bei vzonline finden Sie eine » Liste aller zugelassenen Krankenversicherungen.