Ausländische Diplome

Wenn ein ausländisches Diplom im Herkunftsland zum Eintritt an eine Universität berechtigt, ist eine Zulassung zum Studium an der ZHW grundsätzlich möglich.
Der/die BewerberIn muss den entsprechenden Nachweis erbringen.
Zusätzlich muss eine mindestens einjährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung nachgewiesen werden.

Für einzelne Studiengänge gelten besondere Bestimmungen.
Informieren Sie sich bei den entsprechenden Detailbeschreibungen oder den Studiengangsekretariaten.

BewerberInnen müssen neben dem Anmeldeformular zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

» Merkblatt ausländische Diplome (pdf, deutsch)

Als Vorbereitung auf die Zentrale Mittelstufen Prüfung des Goethe-Institutes bietet die ZHW am » Zentrum Deutsch als Fremdsprache Deutsch-Kurse an.

Sie müssen sich persönlich darum bemühen, die erforderliche Aufenthaltsbewilligung für ein Studium in der Schweiz zu beantragen. Informationen sind erhältlich bei der Schweizer Botschaft in Ihrem Herkunftsland oder beim » Migrationsamt des Kantons Zürich
» Merkblatt Aufenthaltsbewilligung (pdf, deutsch)

Wenn Sie in der Schweiz mit einer Studiums-Aufenthaltsbewilligung studieren, sind Sie verpflichtet (Bundesgesetz über die Krankenversicherung KVG, Art 3, Abs.1) und selber verantwortlich, eine Krankenversicherung abzuschliessen.
Bei vzonline finden Sie eine » Liste aller zugelassenen Krankenversicherungen.